Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Unternehmen · Stand: 6. Oktober 2026
Stand: 6. Oktober 2026Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern (B2B).
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen reklamX – kreativ design, Inhaber Önder Tümkaya, Schifferstraße 14, 63939 Wörth am Main (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen aus den Bereichen Werbeagentur, Webdesign, UI/UX-Design, Corporate Identity, Online-Shops, Softwareentwicklung, Gestaltung von Druckprodukten sowie Wartung und Pflege von Websites.
Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Vertragsschluss nach diesen AGB nicht offen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB. Für die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung genügt die Textform, zum Beispiel eine E-Mail.
Diese AGB werden dem Angebot beigefügt oder sind jederzeit unter reklamx.de/agb abrufbar und ausdruckbar. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten sie auch für künftige Verträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. An ein ausdrücklich verbindliches Angebot hält sich der Auftragnehmer 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.
Entwürfe, Konzepte und Ideen, die der Auftragnehmer vor Vertragsschluss unentgeltlich vorlegt, bleiben sein geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne Beauftragung weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. Im Rahmen der vereinbarten Vorgaben hat er Gestaltungsfreiheit. Fragen des persönlichen Geschmacks begründen keinen Mangel.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistung erforderlichen Texte, Bilder, Logos, Daten und Zugangsdaten (zum Beispiel zu Hosting, Domain oder Content-Management-System) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen und Freigaben zeitnah trifft.
Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 642 BGB) gesondert vergütet werden.
Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung Dritte (zum Beispiel Programmierer, Fotografen, Druckereien) einsetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber Vertragspartner.
Korrekturen und Änderungswünsche
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind pro Entwurfs- oder Arbeitsphase zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten. Änderungswünsche sind in Textform und möglichst gesammelt mitzuteilen.
Weitere Änderungen sowie Änderungen, die nach Freigabe einer Phase oder wegen geänderter Vorgaben erforderlich werden, sind Zusatzleistungen. Sie werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet. Der Auftragnehmer weist vor Beginn auf die voraussichtlichen Mehrkosten hin.
Verzögert sich das Feedback des Auftraggebers, verschieben sich Termine entsprechend (§ 3 Abs. 3).
Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Fristen beginnen nicht vor Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Daten.
Höhere Gewalt und unverschuldete Hindernisse, zum Beispiel Ausfälle von Hosting-Anbietern oder Netzen, behördliche Maßnahmen, Krankheit oder Unfall des Auftragnehmers, verlängern Fristen um die Dauer der Störung. Dauert das Hindernis länger als acht Wochen, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erbrachten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Verzug bleiben unberührt.
Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 50 % der Vergütung sowie weitere Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags ausführbar ist, zeigt der Auftragnehmer dies unverzüglich an (§ 650 BGB).
Fremdkosten, zum Beispiel für Domains, Lizenzen, Schriften, Bildmaterial, Plugins, Druck oder externe Dienstleister, trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann hierfür einen Vorschuss verlangen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
Rechnungen werden in Textform, zum Beispiel als PDF per E-Mail, übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.
Abnahme
Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft das Werk unverzüglich. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).
Die Abnahme gilt auch dann als erklärt, wenn der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt, zum Beispiel eine Website freischalten lässt oder Druckprodukte verwendet, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). In sich abgeschlossene Teilleistungen, zum Beispiel ein Logo oder ein Designentwurf, können gesondert abgenommen werden.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer ist Inhaber der Urheberrechte an den von ihm geschaffenen Entwürfen, Designs, Konzepten, Layouts, Texten und Programmcodes, soweit diese schutzfähig sind. Es gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.
Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den abgenommenen Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Nutzungsrechte räumlich und zeitlich unbeschränkt. An individuell gestalteten Logos, Corporate-Design-Elementen und individuell gestalteten Websites ist das Nutzungsrecht ausschließlich, im Übrigen einfach.
Bis zur vollständigen Zahlung stehen die Nutzungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung. Eine vorherige Nutzung, zum Beispiel die Veröffentlichung einer Website, ist nur vorläufig gestattet und kann widerrufen werden, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt.
Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Vertragszwecks bearbeiten und anpassen lassen. Änderungen, die das Werk entstellen oder den Auftragnehmer in seinem Ruf gefährden könnten, sind unzulässig (§ 14 UrhG). Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, die nicht unbillig verweigert werden darf.
Der Auftragnehmer darf in angemessener, dezenter Form als Urheber genannt werden, zum Beispiel durch einen Hinweis im Footer einer Website. Auf Wunsch des Auftraggebers in Textform entfällt dieser Hinweis.
Zum Lieferumfang gehören die fertigen, abgenommenen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Formaten, bei Logos auch die finalen Logodateien in gängigen Vektor- und Pixelformaten. Nicht geschuldet sind offene Arbeitsdateien (zum Beispiel Photoshop-, Illustrator- oder Layoutdateien), Skizzen, Entwürfe und nicht ausgewählte Varianten. Ihre Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
Wiederverwendbare Bausteine, Vorlagen, Programmbibliotheken, Werkzeuge und das Know-how des Auftragnehmers, die bereits vor dem Vertrag bestanden oder unabhängig davon entstehen, bleiben bei ihm. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang des Vertragszwecks.
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber (Name, Logo) und die für ihn erstellten Arbeiten als Referenz in seinem Portfolio, auf seiner Website und in der Eigenwerbung nennen und darstellen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Fremdmaterial, Lizenzen und Drittanbieter
Der Auftraggeber versichert, dass er an den von ihm gelieferten Inhalten (zum Beispiel Texten, Bildern, Logos, Videos, Daten) die erforderlichen Rechte besitzt. Macht ein Dritter wegen einer Rechtsverletzung durch diese Inhalte Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend, stellt der Auftraggeber ihn insoweit frei, wie er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Das umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Beschafft der Auftragnehmer Fremdmaterial (zum Beispiel Stockfotos, Schriften, Icons, Themes, Plugins, Software), wählt er Material mit einer für den Verwendungszweck geeigneten Lizenz aus und weist auf wesentliche Lizenzbedingungen hin. Die Lizenzbedingungen der Anbieter gelten ergänzend. Lizenzgebühren und Verlängerungen trägt der Auftraggeber. Läuft eine Lizenz aus, können Updates und Support des Herstellers entfallen.
Für Leistungen Dritter, mit denen der Auftraggeber unmittelbar Verträge schließt (zum Beispiel Hosting, Domain, Zahlungsanbieter, Kartendienste, Newsletter-Dienste), ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Das betrifft insbesondere deren Verfügbarkeit und Konditionen.
Für Open-Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer kann deren Fehlerfreiheit und Fortbestand nicht zusichern.
Besondere Bestimmungen je Leistungsart
10.1 Websites, Online-Shops und Software
Websites werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme gängigen aktuellen Versionen der verbreiteten Browser und für übliche Endgeräte erstellt. Geringfügige Darstellungsunterschiede sind kein Mangel.
Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, keine bestimmte Reichweite und keinen wirtschaftlichen Erfolg.
Hosting und Domain sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Bei Online-Shops und Software richtet sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Quellcode individuell entwickelter Software wird nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Betrieb, Hosting und Weiterentwicklung sind gesondert zu vereinbaren.
10.2 Druckprodukte, Flyer und Speisekarten
Vor dem Druck erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug. Er prüft diesen sorgfältig auf Texte, Preise, Zahlen, Telefonnummern, Adressen, Öffnungszeiten, Schreibweisen und Kennzeichnungen und gibt ihn in Textform zum Druck frei („Druckfreigabe“). Mit der Druckfreigabe übernimmt er die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Daten. Das gilt nicht für Abweichungen, die der Auftragnehmer nach der Freigabe selbst verursacht.
Bei Speisekarten und Preislisten liegen gesetzliche Pflichtangaben, zum Beispiel Preisangaben und die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen, in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer setzt die vom Auftraggeber gelieferten Angaben gestalterisch um und prüft sie nicht rechtlich.
Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Proof und Auflagendruck im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen sind kein Mangel. Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10 % der Auflage sind branchenüblich.
Lässt der Auftragnehmer Druckleistungen durch Dritte ausführen, gelten ergänzend die Bedingungen der Druckerei. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.3 Werbeagentur, Logo und Corporate Identity
Eine umfassende rechtliche Prüfung von Werbeaussagen (zum Beispiel nach Wettbewerbs- oder Heilmittelwerberecht) ist nicht geschuldet. Erkennt der Auftragnehmer ein offensichtliches rechtliches Risiko, weist er den Auftraggeber darauf hin.
Der Auftragnehmer führt keine Marken-, Design- oder Namensrecherche durch, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt ist. Die Prüfung der Schutzfähigkeit und die Anmeldung von Marken oder Designs sind Sache des Auftraggebers. Der Auftragnehmer empfiehlt vor der Verwendung eines neuen Logos eine Recherche.
10.4 Wartung und Pflege von Websites
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Er kann zum Beispiel Updates für System, Plugins und Themes, Sicherungen, Überwachung, Sicherheitsprüfungen und kleinere Anpassungen umfassen.
Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten mit der gebotenen Sorgfalt, nicht einen bestimmten Erfolg. Er übernimmt insbesondere keine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit oder für vollständige Fehler- und Angriffsfreiheit. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Updates in Einzelfällen Kompatibilitätsprobleme verursachen können. Er testet im zumutbaren Rahmen und erstellt vorher eine Sicherung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer ausreichende Zugangsdaten zur Verfügung stehen. Für Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in das System, die nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmt waren, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
Der Auftragnehmer erstellt Sicherungen im vereinbarten Rhythmus. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, in angemessenen Abständen eigene Sicherungen seiner Daten vorzuhalten oder die Datensicherung seines Hosting-Anbieters zu nutzen.
Die Vergütung für Wartung und Pflege wird im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet. Preiserhöhungen teilt der Auftragnehmer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen.
Verantwortung für Inhalte, keine Rechtsberatung
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich. Er ist außerdem für die gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben und Rechtstexte seines Internetauftritts verantwortlich, zum Beispiel Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Preisangaben sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Er empfiehlt, Rechtstexte durch einen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Anbieter prüfen zu lassen. Auf Wunsch bindet er vom Auftraggeber bereitgestellte Rechtstexte technisch ein. Die Umsetzung von Anforderungen an die Barrierefreiheit ist nur Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter reklamx.de/datenschutz.
Erhält der Auftragnehmer im Rahmen von Wartung und Pflege, Support, Entwicklung oder Zugriff auf Hosting und Systeme Zugang zu personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber verantwortlich verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Tätigkeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragnehmer stellt dafür auf Wunsch ein Muster bereit. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der von ihm übergebenen Daten berechtigt ist.
Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Werkvertrag, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mängel sind unter möglichst genauer Beschreibung in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer bestimmt im Rahmen des § 635 BGB, ob er den Mangel beseitigt oder das Werk neu herstellt. Die Nacherfüllung gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für arglistig verschwiegene Mängel, bei der Übernahme einer Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gilt die gesetzliche Verjährung.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung auf Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, auf unsachgemäßer Bedienung, auf Änderungen an Code, Plugins oder Systemumgebung, auf Änderungen von Drittanbietern oder auf Browser- und Systemänderungen nach der Abnahme beruht.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei der Übernahme einer Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Vertragsdauer und Kündigung
Projektverträge enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung. Der Auftraggeber kann Werkverträge bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer kann in diesem Fall die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 648a BGB).
Verträge über Wartung und Pflege werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist.
Nach Beendigung gibt der Auftragnehmer die ihm überlassenen Zugangsdaten und Unterlagen heraus oder löscht sie nach den gesetzlichen Vorgaben. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen bleiben unberührt.
Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Das gilt auch nach Vertragsende.
Die Pflicht entfällt für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Leistungen richten sich nach § 1 Abs. 2 ausschließlich an Unternehmer.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Vertragsverhältnisse nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
reklamX – kreativ design | Önder Tümkaya | Stand: 6. Oktober 2026